Handwerkskammern und Berufsverbände
NutzenPrüfung der Jahresrechnung und Erstellung des Vermögensnachweises
Prüfung der Jahresrechnung
Nach § 105 Abs. 2 der Handwerksordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und §§ 51 und 52 der Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung kann eine freiwillige Prüfung der Jahresrechnung durchgeführt werden. Nach § 55 HKRO ist auch die Erstellung eines Vermögensnachweises möglich. Diese freiwillige Prüfung und die Vermögensnachweise übernehmen wir für Sie. Die Berichtserstattung erfolgt nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer bei Abschlussprüfung“ ISA.
Als Wirtschaftsprüfer übernehmen wir diese Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt für Sie. Wir sehen eine Chance für die Handwerkskammern, eine zielführende Basis für Entscheidungen zu schaffen.
Bei QUINTARIS begreifen wir den Prüfbericht Ihres Jahresabschlusses nicht bloß als rechtlich notwendige Kontrolle. Vielmehr sehen wir darin eine Chance für Ihr Unternehmen, eine zielführende Basis für zukünftige Entscheidungen zu schaffen. Entsprechend stellen wir bei der Prüfung Ihres Jahresabschlusses diesen Mehrwert ins Zentrum unserer Arbeitsweise.